Vorschriften

 

1. Allgemeines

1.1 Die Tätigkeiten von Euro Labora , im Folgenden (EL) genannt, umfasst die Personalvermittlung von Fach- und Führungskräften auf der Grundlage von konkreten Anforderungsprofilen.

1.2 EL berät den Auftraggeber, führt die Recherche im Bewerberpool der Datenbank durch, recherchiert über Netzwerkpartner, über die offen zugängigen Jobbörsen im Internet und über die Datenbanken der Agentur für Arbeit. EL unternimmt die Vorauswahl der Bewerbungsunterlagen, das Interview mit den Bewerbern, die Koordinierung von Vorstellungsterminen, und die Teilnahme beim Vorstellungsgespräch.

1.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Daten und Unterlagen für einen Vermittlungsauftrag zur Verfügung zu stellen, oder zu ermöglichen, dass diese von EL  erstellt werden.

2. Vertraulichkeit

2.1 EL überlässt dem Kunden vertrauliche und nur für ihn bestimmte Informationen zu den Kandidaten/innen. Der Kunde achtet die Vertraulichkeit und Sperrvermerke dieser Informationen. Er verpflichtet sich, die Daten der Kandidaten/innen nicht missbräuchlich zu verwenden, oder an Dritte weiter zu geben.

2.2 EL verpflichtet sich, jeden Vermittlungsauftrag unter Wahrung vollkommener Vertraulichkeit durchzuführen.

3. Honorar

3.1 Mit dem Zustandekommen eines Arbeits- oder Dienstvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem oder mehreren von EL vermittelten Arbeitssuchenden ist die Tätigkeit von EL erfolgreich abgeschlossen. Damit entsteht ein Vergütungsanspruch. Dieser entfällt auch nicht, wenn der Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt wieder gelöst, gekündigt, angefochten oder aufgehoben wird, oder das Arbeitsverhältnis kurzfristig oder vorzeitig beendet wird.

3.2 Für die Vermittlung steht EL ein Honorar in der schriftlich vereinbarten Höhe zu. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird das Honorar nach zustande kommen des Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten/in ohne Abzüge sofort fällig und fällt bei der Vermittlung mehrerer Kandidaten/innen für jeden zustande gekommenen Arbeitsvertrag gesondert an.

3.3 Auf alle Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.

3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, EL nach Zustandekommen eines Vertrages ohne Aufforderung eine Kopie des abgeschlossenen Arbeitsvertrages, das Bruttojahresgehalt des/der vermittelten Kandidaten/innen, sowie alle sonstigen vertraglichen Leistungen zur Berechnung des Honorars zu übermitteln.

3.5 Kommt ein Vertrag zwischen Auftraggeber und einem von EL vorgestellten Kandidaten/in nach Ablauf des Vermittlungsvertrags zustande, so bleibt der Anspruch von EL auf Zahlung des Honorars unberührt. Projektbezogen unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

3.6 Für Recruiting- und Beratertätigkeiten ist der Rechnungsbetrag vierzehn Tage ab Rechnungsdatum fällig. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der dokumentierten Arbeitsstunden. Maßgebend für die Berechnung ist der im Personalvermittlungsvertrag vereinbarte Stundentarif zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Haftung

4.1 EL haftet nicht für den Erfolg der Vermittlungstätigkeit sowie die Einhaltung von Terminen. human public kann die Vermittlungstätigkeit jederzeit ohne Angabe von Gründen unterbrechen oder abbrechen. EL haftet auch nicht für einen bestimmten Erfolg beim Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses, oder für von Kandidaten/innen verursachte Schäden. Für Schäden, die auf Falschaussagen oder die Verschwiegenheit von Kandidaten/innen bei Einstellungsgesprächen zurückzuführen sind, ist jede Haftung ausgeschlossen.

5. Sonderleistungen

5.1 Auslagen der Kandidaten/innen für Vorstellungsgespräche im Hause des Auftraggebers werden vom Auftraggeber direkt erstattet.

5.2 Reise- und Übernachtungskosten die EL  im Rahmen eines Auftrages und auf Wunsch des Aufraggebers entstehen, sind vom Auftraggeber direkt an EL zu erstatten.

5.3 Bei anzeigengestützter Personalsuche sind Anzeigenkosten nach Vorlage der Rechnung direkt an EL zu erstatten.

6. Sonstige Bestimmungen

6.1 Änderungen und Ergänzungen der zwischen human public und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

6.2 Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist im Sinne der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine gültige Regelung, mit welcher der wirtschaftliche Zweck der ungültigen Bestimmung in bestmöglicher Weise erreicht wird, zu ersetzen.

7. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

7.1 Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen EL und dem Auftraggeber gilt das Recht der Republik Polen unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.

7.2 Alle Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.


7.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche, zulässige, treten, dass der mit der unwirksamen Bestimmung bezweckte wirtschaftliche und rechtliche Erfolg weitest gehend erreicht wird.

Warte nicht, eine bessere Arbeit ist zum greifen nah!
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Hauptsitz

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NIP: PL 6392010113

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